Vollbiologische Kleinkläranlagen

Abwasserbeseitigungskonzept nach neuen Vorgaben des Thüringer Wassergesetzes vom 28.05.2019 erneut angepasst; Ausweisung von Gebieten, die nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden

Seit 1991 werden kontinuierlich abwassertechnische Zielplanungen erstellt um einerseits die gesetzlichen Anforderungen zur Abwasserbehandlung einzuhalten und um die aktuellen regionalen Entwicklungen einzubeziehen (Einwohnerentwicklung, geplante Wohn- und Gewerbegebiete, Förder- und Finanzierungsbedingungen...). Da nach dem Wasserhaushaltsgesetz (Stand 01.03.2010) in der Regel nur noch Trennsysteme gebaut werden sollen und seit 2015 in Thüringen keine Mischsysteme mehr gefördert werden ist die zentrale Abwasserbehandlung in Kleingebieten mit geringen Schmutzwassermengen kaum noch bezahlbar. Auch aus diesem Grund hat man im §55 des Wasserhaushaltsgesetzes die privaten dezentralen Kleinkläranlagen alternativ aufgeführt. Der Freistaat Thüringen hat daher 2018 die Förderung für vollbiologische Kleinkläranlagen massiv erhöht.

Der Abwasserzweckverband Apolda (AZVA) musste nach dem Thüringer Wassergesetz vom 28.05.2019 ein neues Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) nach den geänderten Bedingungen erstellen. Analog zum ABK 2014 werden auch im neuen ABK 2020 Gebiete ausgewiesen, die nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden sollen. Hierfür hat der Freistaat eine Schwelle von 200 Einwohnern (Stand Hochrechnung 2035) avisiert. In diesen Gebieten ist die Errichtung individueller vollbiologischer Kleinkläranlagen durch die einzelnen Grundstückseigentümer vorgesehen (auch der Bau von Gemeinschaftskläranlagen mehrerer Grundstückseigentümer zusammen soll bis 2022/23 möglich sein). Hierbei handelt es sich um folgende Ortsteile:

Stadt Bad Sulza:


OT Flurstedt
OT Gebstedt
OT Pfuhlsborn
   
Stadt Dornburg-Camburg:

OT Hirschroda
OT Wilsdorf
   
Gemeinde Niedertrebra: OT Darnstedt

 

Für die Grundstückseigentümer gibt es momentan die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln (bei 4 EW 2.500 € Zuschuss). Die Fortführung der Förderung über das Jahr 2020 hinaus wurde seitens des Freistaates Thüringen angekündigt. Informationen zur Förderung sind ebenfalls auf der o. g. Internetseite zu finden.

Die folgenden Links enthalten Informationen zu den Rechtsgrundlagen und der Förderung von vollbiologischen Kleinkläranlagen. Auch die Informationen der Thüringer Aufbaubank zur Förderung können abgerufen werden. Des Weiteren werden für die o. g. Ortsteile Auflistungen bereitgestellt, welche die Ausgaben und Einnahmen des AZVA für den jeweiligen Ortsteil auflisten.

 

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