Öffentliche Bekanntgabe
Seit 1991 erstellt der Abwasserzweckverband Apolda (AZVA) abwassertechnische Zielplanungen um einerseits die gesetzlichen Anforderungen zur Abwasserbehandlung einzuhalten und um die aktuellen regionalen Entwicklungen einzubeziehen (Einwohnerentwicklung, geplante Wohn- und Gewerbegebiete, Förder- und Finanzierungsbedingungen…). Aus den abwassertechnischen Zielplanungen werden die Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) des AZVA erstellt. Dies geschah vormalig für das gesamte Entsorgungsgebiet des AZVA zum 24.08.2020.
Zum 01.01.2024 sind 6 Mitgliedsgemeinden des ehemaligen AZV Mellingen dem Abwasserzweckverband Apolda (AZVA) beigetreten. Diese sind:
- Kiliansroda
- Lehnstedt
- Mechelroda mit OT Linda
- Mellingen mit OT Köttendorf
- Oettern
- Umpferstedt
Für diese Gemeinden wurde ein vorläufiges „Rumpf“-ABK 2025 (nur Gemeinden ehemaliger AZV Mellingen) erstellt.
Zum 17.11.2025 hat der AZVA das gesetzlich geforderte ABK 2026 erstellt. Diese beinhaltet die Überarbeitung des ABK 2020 vom 24.08.2020 und die Integration des „Rumpf“-ABK 2025 für den Bereich des ehemaligen AZV Mellingen.
Gegenüber dem ABK 2020 wurden im ABK 2026 im Wesentlichen die Jahreszahlen für den Anschluss einiger Ortschaften an zentrale Kläranlagen angepasst. Aufgrund der aktuellen Bautätigkeiten in den Ortsteilen (OT) Pfiffelbach, Liebstedt und Umpferstedt konnten konkrete Anschlusszeiten ausgewiesen werden. Die OT Hohlstedt und Kötschau der Gemeinde Großschwabhausen sind nicht mehr im AZVA organisiert und daher nicht mehr Bestandteil des ABK. Das Abwasser des OT Wiegendorf soll perspektivisch nicht mehr in der Ortskläranlage in Wiegendorf gereinigt werden (das ABK 2020 sah eine Sanierung und Erweiterung der Anlage vor), sondern zur Kläranlage Apolda übergeleitet werden. Des Weiteren wurden für die OT Reisdorf, Liebstedt, Münchengosserstädt, Schmiedehausen und Umpferstedt sowie die Gemeinde Lehnstedt die Ausführungszeiträume angepasst. Für Restbereiche in Ortslagen, die bereits zum größten Teil an zentrale Anlagen angeschlossen sind, wurden die separat ausgewiesenen Maßnahmen teilweise angepasst (z. B. in Bad Sulza, Wickerstedt, Mechelroda und Wiegendorf). im Unterschied zum ABK 2020 wurden für den OT Flurstedt zentrale Anschlussmaßnahmen ausgewiesen (siehe unten; vollbiologische Kleinkläranlagen).
Analog zum ABK 2020 werden auch im ABK 2026 Gebiete dargestellt, die nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden. Allerdings fand keine Ausweisung neuer Gebiete statt. D. h. alle dargestellten und ausgewiesenen Bereiche waren entweder im ABK 2020 oder im „Rumpf“-ABK 2025 bereits enthalten. Der OT Flurstedt, für welchen im ABK 2020 noch die Errichtung vollbiologischer Kleinkläranlagen vorgesehen war, soll gemäß ABK 2026 zentral erschlossenen werden. Informationen zur Förderung von vollbiologischen Kleinkläranlagen sind auf den Seiten der Thüringer Aufbaubank zu finden (Link).
Für folgende Orte und Ortsteile wurde im ABK die Errichtung von vollbiologischen Kleinkläranlagen vorgesehen:
- Bad Sulza OT Gebstedt
- Bad Sulza OT Neustedt
- Bad Sulza OT Pfuhlsborn
- Dornburg-Camburg OT Hirschroda
- Dornburg-Camburg OT Wilsdorf
- Großheringen OT Kaatschen-Weichau
- Imltal-Weinstraße OT Goldbach
- Imltal-Weinstraße OT Nirmsdorf
- Imltal-Weinstraße OT Wersdorf
- Mechelroda OT Linda
- Mellingen OT Köttendorf
- Niedertrebra OT Darnstedt
- Niedertrebra OT Escherode
- Wiegendorf OT Schwabsdorf
Außerdem sind im ABK 2026 Ausführungen zu den seit 2020 durchgeführten Maßnahmen, Änderungen seit dem ABK 2020, Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung und der Gewässerbeschaffenheit enthalten. Ebenso werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Einwohnerhochrechnungen und der aktuelle Stand der Entsorgung dargestellt.
Auf der linken Seitenleiste sind Links aufgeführt, unter denen das ABK heruntergeladen werden kann. Der Textteil enthält den Erläuterungsbericht und die Tabellen des ABKs. Im Zeichnungsteil (mehr als 300 MB) können der Übersichtsplan über das Gesamtgebiet und die Einzelpläne für jeden Ortsteil eingesehen werden.
