Aktuelles und Informationen

Preisinformation

21.11.2022

Hier (anklicken zum Preisblatt) erhalten Sie unsere Preisinformation für das Kalenderjahr 2023.

 

Informationen zu den Preisanpassungen beim Wasser, Abwasser und steuerliche Änderungen

Die aktuellen Rahmenbedingungen verursachen seit mehreren Monaten massive wirtschaftliche Zwänge. Neben sich ständig verlängernden Lieferzeiten für fast alle betriebsnotwendigen Stoffe, Anlagen und Ersatzteile, sind deren Preise annähernd unkalkulierbar geworden. Die Bereitstellungsengpässe zwingen zur Gewährleistung der weitmöglichsten Ver- und Entsorgungssicherheit sogar zur kostenintensiven zusätzlichen Lagerhaltung.

Die größten Preissteigerungen haben wir beim Strom (mehr als Verdopplung – ca. 0,8 Mio. € Mehrkosten im Jahr 2023) sowie im Chemiebereich und bei der Energietechnik (soweit diese überhaupt lieferbar sind) mit durchschnittlich 100 % Mehrkosten.

Im Trinkwasserbereich muss daher der monatliche Grundpreis beim Standardhausanschluss von netto 11,00 € auf netto 14,00 € angepasst werden. Der Wasserpreis soll unverändert bleiben. Die monatlichen Mehrkosten eines Standardhausanschlusses (Wasserzähler Q3 4,0) betragen 3,00 € netto bzw. 3,21 € brutto.

Im Abwasserbereich findet ab dem 01.01.2023 neben den vorgenannten Kostensteigerungen auch die Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz Anwendung. Auf die bestehenden Preise wird die gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet (derzeit 19 %).

Durch die erheblichen Kostensteigerungen und Anwendung der Eigenkapitalverzinsung zur Investitionsfinanzierung wird der monatliche Grundpreis von 4,50 € brutto auf 8,40 netto bzw. 10,00 € brutto beim Standardhausanschluss angepasst. Die monatlichen Mehrkosten für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit ca. 100 m³ Abwassermenge im Jahr betragen 8,42 € brutto pro Monat.

Für Kunden mit Vorsteuerabzug werden die monatlichen Mehrkosten 3,90 € netto betragen.

Die Ausweisung der Umsatzsteuer ist insgesamt betrachtet die wirtschaftlichste Variante, da der Zweckverband für alle Aufwendungen und Investitionen nur noch netto bezahlen muss und dadurch einige Kostensteigerungen kompensieren kann.
Bei Nichtanwendung der Umsatzsteuerregelung würde der Abwasserpreis 2023, wegen der gestiegenen Kosten, gleich oder sogar höher wie jetzt in Brutto dargestellt liegen, da dann auch kein Umsatzsteuervorteil für den Zweckverband mehr besteht.

Also nicht die Umsatzsteuer macht das Abwasser teurer, sondern die gestiegenen Aufwendungen.

Bei der Höhe der Abschläge 2023 werden die neuen Preisanpassungen bereits berücksichtigt. Wichtig in dieser Zeit ist, dass die alljährlich notwendigen Investitionen weitmöglichst gesichert bleiben (durchschnittlich 4 – 5 Mio. € pro Jahr).

Mit diesen Preissteigerungen liegen unsere Preise noch unter den Preisen benachbarter großer Wasser- und Abwasserbetriebe.

 

 

 

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